Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotoarbeiten und fotografische Dienstleistungen

I. Allgemeines
  1. Die nachfolgenden AGBs gelten für alle von foto mawo durchgeführten Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme des Angebots von foto mawo durch den Auftraggeber. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich festgelegt wurden.
II. Urheberrecht
  1. Foto mawo steht das Urheberrecht an den Bilderzeugnissen nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Der Auftraggeber erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht, zur einmaligen Verwendung und für den eigenen Gebrauch.
  3. Der Auftraggeber hat kein Recht das Bilderzeugnis zu vervielfältigen, zu digitalisieren, zu veröffentlichen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Dieses erweiterte Nutzungsrecht ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von foto mawo.
  4. Bei der Verwertung der Bilderzeugnisse muss foto mawo, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber des Bilderzeugnisses genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt foto mawo zum Schadensersatz.
  5. Die digitalen Bilddaten verbleiben bei foto mawo. Eine Herausgabe der digitalen Bilddaten an den Auftraggeber erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung und Vergütung, mit definierten Nutzungsrechten.
  6. Werden Bilderzeugnisse durch den Kunden verändert, z.B. durch digitale Bildbearbeitung, so ist vor der Verwertung der Aufnahmen die ausdrückliche Zustimmung von foto mawo einzuholen. Eine Verwertung der Bilderzeugnisse ohne die Zustimmung von foto mawo, berechtigt foto mawo zum Schadensersatz.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
  1. Für die Herstellung der Bilderzeugnisse wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Entstehen dabei Reisekosten, wie z.B. Fahrtkosten, Übernachtungen, Parkgebühren, usw., trägt diese der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt dem Fotografen bei Fotoaufnahmen, die länger als 5 Stunden andauern, angemessene Verpflegung kostenlos bereit.
  2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
  3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Bilderzeugnisse Eigentum von foto mawo.
  4. Werden An- und Zwischenzahlungen nicht fristgerecht geleistet, ist foto mawo berechtigt den Auftrag zu stornieren und Schadensersatz zu verlangen.
IV. Haftung
  1. Foto mawo verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Foto mawo verpflichtet sich, digitale Bilddaten sorgfältig aufzubewahren. Er ist berechtigt, falls nicht anders vereinbart, fremde und eigene digitale Bilddaten nach 2 Jahren zu vernichten. Für beschädigte oder vernichtete Bilddaten haftet foto mawo nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. Foto mawo verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  4. Foto mawo ist berechtigt, Zulieferer zu beauftragen. Foto mawo haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Falls Schäden durch Zulieferer verursacht werden, tritt er seine Schadensersatzansprüche gegen den Zulieferer an den Auftraggeber ab.
  5. Die Versendung von Bilderzeugnissen und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
  6. Foto mawo übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.
  7. Sollten durch widrige Umstände, wie z.B. Diebstahl oder Defekt von Ausrüstung, Krankheit, usw., ein Termin nicht eingehalten werden, übernimmt foto mawo keine Haftung. Er verpflichtet sich schnellst möglich dem Auftraggeber über den Ausfall zu informieren. Alle dadurch evtl. entstehenden Schäden oder Kosten werden nicht von foto mawo getragen.
  8. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Bilderzeugnisse schriftlich bei foto mawo geltend zu machen.
V. Nebenpflichten
  1. Der Auftraggeber hat sich im Vorfeld des Fotoshootings darüber zu informieren, ob und wie an dem ausgewählten Ort fotografiert werden darf und übernimmt, die daraus entstehenden Kosten. Jegliche Einschränkungen sind foto mawo unverzüglich mitzuteilen. Führen diese Einschränkungen zu Mängel an den Bilderzeugnissen, kann foto mawo dafür nicht haftbar gemacht werden.
  2. Der Auftraggeber hat die Zustimmung aller im Rahmen des Auftrags beteiligten Personen, dass Sie von foto mawo fotografiert werden dürfen. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
VI. Leistungsstörungen, Ausfallhonorar
  1. Überlässt foto mawo dem Auftraggeber mehrere Bilderzeugnisse zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilderzeugnisse innerhalb einer Woche nach Zugang, auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene und beschädigte Bilderzeugnisse kann foto mawo, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
  2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit, die foto mawo nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von foto mawo, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält foto mawo auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
  3. Liefertermine für Bilderzeugnisse sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von foto mawo bestätigt worden sind. Foto mawo haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  4. Hat der Auftraggeber foto mawo keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bilderzeugnisse gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
  5. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Foto mawo behält den Vergütungsanspruch auf bereits begonnene Arbeiten.
  6. Alle Vertragsparteien können innerhalb von 7 Tagen nach Auftragserteilung kostenlos vom Vertrag zurück treten, sofern zum Aufnahmetermin noch mehr als vier Wochen Zeit sind.
  7. Tritt der Auftraggeber 7 Tage nach der Auftragserteilung oder später zurück, so wird die Anzahlung ein behalten.
  8. Tritt der Auftraggeber in den letzten vier Wochen vor dem Aufnahmetermin zurück, so sind 50% des Honorars zu entrichten, sofern kein gleichwertiger Ersatz gefunden werden kann.
VII. Datenschutz
  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers werden gespeichert. Foto mawo verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Schlußbestimmungen
  1. Erfüllungsort für alle Vertragsparteien für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von foto mawo.
  2. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart und zwar auch bei Lieferungen in das Ausland.

Stand 11/2009